Glossar
METAS-Zulassung
Die offizielle Schweizer Hörgeräteliste: alle Geräte, für die AHV und IV einen Beitrag zahlen, geführt vom Eidgenössischen Institut für Metrologie (METAS) im Auftrag des Bundes.
Was bedeutet METAS-Zulassung?
METAS ist die nationale Messstelle der Schweiz und führt im Auftrag des Bundesamts für Sozialversicherungen (BSV) die Hörgeräteliste: Es prüft oder anerkennt Messwerte, ob ein Gerät die internationalen Normen erfüllt und als Hilfsmittel taugt. Oft missverstanden: Die METAS-Listung betrifft die Vergütung durch AHV/IV, nicht die Marktzulassung. Ob ein Gerät in der Schweiz verkauft werden darf, regelt die Medizinprodukte-Konformität (Swissmedic), nicht METAS. Die Liste ist öffentlich und nennt Hersteller, Modell, Bauform und Messwerte.
Nur Geräte auf der METAS-Liste sind für den AHV-/IV-Beitrag anrechenbar. Ein nicht gelistetes Modell kann mehrere hundert Franken Beitrag kosten, fragen Sie aktiv nach.